Durch den rasch fortschreitenden medizinischen Fortschritt stehen zunehmend neue medizinische Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Leistungsbeschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen stammen aus der Zeit zwischen 1970 und 1985, als die Medizin auf 20% der heute verfügbaren Möglichkeiten zurückgreifen konnte. D. h. es stehen z. Zt. 80% mehr Wissen und Behandlungskonzepte zur Verfügung.

Leistungen, für die eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht besteht, können ausschließlich im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden.

Was sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)?

Ärztliche Leistungen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen, aber im Einzelfall sinnvoll oder nützlich sein können, dürfen auf Wunsch des Patienten erbracht werden. Bei Inanspruchnahme dieser Wunschleistungen besteht allerdings kein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.

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